BI führt einen virtuellen Jahresbericht für Ausländer ein
Sa., 30. Dez. 2023 | Allgemein
MANILA — Das Bureau of Immigration (BI) erlaubt registrierten Ausländern im Lande, ihren Jahresbericht virtuell zu erstellen.
Nach Angaben des BI-Kommissars Norman Tansingco können sich Ausländer, die im Land leben oder arbeiten, jetzt während des Jahresberichtszeitraums im ersten Quartal des Jahres online registrieren lassen.
“Diese virtuelle Option zielt darauf ab, Bequemlichkeit zu bieten und gleichzeitig die Einhaltung der Vorschriften durch eine Online-Registrierungsplattform zu gewährleisten”, sagte er am Samstag in einer Erklärung. “Dieser Service ist ein durchgängiger Online-Prozess, bei dem ausländische Staatsangehörige bequem von zu Hause aus buchen, bezahlen und sich online anmelden können.”
Antragsteller, die sich virtuell melden wollen, müssen die Website der BI für Online-Dienste unter http://e‑services.immigration.… besuchen, um einen Termin zu vereinbaren.
Tansingco sagte, der virtuelle Jahresbericht sei eine der Innovationen der Behörde, die ihre Gesetze und Verfahren modernisieren wolle.
Registrierte ausländische Staatsangehörige sind gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb der ersten 60 Tage des Jahres persönlich beim BI zu melden und die für den Jahresbericht erforderlichen Dokumente vorzulegen.
Neben der Online-Plattform können sich Ausländer auch persönlich in zwei Einkaufszentren in Metro Manila und anderen BI-Büros im ganzen Land melden, um ihren Jahresbericht 2024 abzugeben.
Der physische Jahresbericht für den Hauptsitz des BI in Manila wird im 3rd Level Center Atrium von Robinsons Manila und in der Government Service Express (GSE) Unit der SM Mall of Asia von Montag bis Freitag, außer an Feiertagen, zwischen 9 und 18 Uhr durchgeführt.
Die Behörde hat bestimmte Anforderungen festgelegt, darunter eine vollständig ausgefüllte Online-Registrierung, die über die Website des BI für elektronische Dienstleistungen zugänglich ist.
Ausländische Staatsangehörige müssen das Original ihres gültigen Ausländerausweises (ACR I‑Card) mit gültigem Visum sowie einen gültigen Reisepass vorlegen.
Ausgenommen von der Meldepflicht sind ausländische Staatsangehörige unter 14 Jahren, über 60-Jährige, geistig oder körperlich Behinderte, Schwangere und Ausländer mit gesundheitlichen Einschränkungen. (PNA)